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Willkommen bei der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“

Unsere interdisziplinäre Forschungsgruppe (FOR) besteht seit Januar 2018. Ihr gehören Vertreter*innen der Rechtswissenschaft, der Soziologie, der Europäischen Ethnologie und der Geschichtswissenschaft von den drei größten Berliner Universitäten (HU/TU/FU), der Universität Potsdam und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) an. Mehr erfahren…

Die FOR besteht aus sechs Teilprojekten (TP) sowie einem Koordinationsprojekt. In jedem TP untersucht ein Team ein bestimmtes empirisches Forschungsfeld. In der zweiten Förderphase (2021-2024) sind das Umweltrecht und Umweltklagen (TP A), transnationale Arbeitskonflikte (TP B), Urban & Housing Commons (TP C), Verbraucher*innenschutz (TP D), gemeinwohlorientierte Prozesse der Infrastrukturierung (TP E) und Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren (TP F).


Aktuelles:

Postkategorial Denken: Wie können Asylrecht und Antidiskriminierungsrecht voneinander lernen?

Auftaktveranstaltung

Postkategorial Denken: Wie können Asylrecht und Antidiskriminierungsrecht voneinander lernen?

Donnerstag, 18.3.2021, 18 Uhr

Mit: Susanne Baer, Nora Markard, Petrs Sußner

Moderation: Ray Trautwein 

Differenzdilemma und Intersektionalität geben die Stichworte: Mit dem Recht gegen Ausgrenzungen anzugehen, kann Kategorien und Alltagswissen fortschreiben, die diese Ausgrenzungen begründen. Funktionieren Ausgrenzungen mehrdimensional, kann Schutzbedürftigkeit juristisch vielleicht gar nicht erfasst werden. Das sind Herausforderungen, die feministische Rechtswissenschaften und Legal Gender Studies seit Jahrzehnten beschäftigen. Neben Problemdiagnosen geht es um Wege aus dem Dilemma. Ein aktuell zentraler Vorschlag ist das postkategoriale Antidiskriminierungs- recht (ADR). Die hier diskutierte These: Das Asylrecht könnte ein profunder Gesprächspartner für ein solches postkategoriales ADR sein. Seine Rechtsgrundlagen enthalten spezifische Anhaltspunkte für eine intersektionale und struktursensible Praxis. Im Vergleich zum ADR sind postkategoriale Perspektiven im Asylrecht bisher aber kaum wissenschaftlich diskutiert. In diesem Sinn: Wie können Asylrecht und Antidiskriminierungsrecht voneinander lernen?

Susanne Baer ist zentrale Theoretikerin des postkategorialen Antidiskriminierungsrechts und gegenüber dem – im Asylrecht prominent vertretenen – Vulnerabilitätskonzept skeptisch. Nora Markard weist unter dem Titel „Intersectionality avant la lettre?“ auf das intersektionale Potential des Asylrechts hin. Petra Sußner führt im Anspruch auf asylrechtlichen Schutz vor Heteronormativität intersektionale und postkategoriale Ansätze zusammen. Gemeinsam bringen sie Antidiskriminierungsrecht und Asylrecht ins intradisziplinäre Gespräch und stellen neue Perspektiven auf ein zentrales Problem der feministischen Rechtswissenschaften und Legal Gender Studies zur Diskussion. Es moderiert Ray Trautwein, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promovierender an der Universität Potsdam. In der Forschungsgruppe Recht – Geschlecht – Kollektivität arbeitet Ray Trautwein zu Antidiskriminierungsrecht in der Bundeswehr.