Koordinationsprojekt
Inter- und Transdisziplinarität sind nicht nur Arbeitsmodi, sondern erfordern eigene epistemische Zugänge. Wo Inter- und Transdisziplinarität mehr als Schlagwörter sind und theoretisch sowie methodologisch adäquat umgesetzt werden, erfahren wir Entscheidendes für die empirischen Fragestellungen der FOR und qualifizieren die Wissensproduktion (die disziplinäre Grenzen ohnehin längst überschreitet).
In der ersten Förderphase wurden diese inter- und transdisziplinären Erkenntniszugänge im Rahmen von regelmäßigen Arbeitstreffen der FOR sowie in Workshops mit externen Expert*innen diskutiert. Um dieses Erkenntnispotenzial der FOR in der zweiten Phase zu vertiefen, aufzuarbeiten und zu einem eigenständigen theoretischen Beitrag auszuarbeiten, werden die Beitrags- und Erkenntnisinteressen der unterschiedlichen Disziplinen, das verbindende Begriffsrepertoire sowie die Beiträge zur Methodik interdisziplinärer Forschung im Rahmen des Koordinationsprojekts systematisiert. Bezogen auf die inhaltlichen Schwerpunkte der FOR liegt das besondere Interesse darin, den heuristischen Mehrwert einer inter- und transdisziplinär verfahrenden, geschlechtertheoretischen Rechtsforschung anhand konkreter (Rechts-)Probleme und mit einem genuin transdisziplinären Begriffsrepertoire sichtbar zu machen und darüber neue Gesprächszusammenhänge zwischen inner- und außerwissenschaftlichen Kontexten zu eröffnen.